Der Gewerbeverband hat in einem Schreiben die Änderungen, die der Bundesrat im August 2020 beschlossen hat, zusammengefasst und an die Mitgliederorganisationen des sgv geschickt.
So hat der Bundesrat entschieden, dass bis Ende Dezember 2020 das vereinfachte Verfahren für die Voranmeldung von Kurzarbeit sowie das summarische Verfahren für die Abrechnung der Kurzarbeitentschädigung (KAE) beibehalten wird.