Durch das Corona-Virus sind viele Firmen gezwungen, vorübergehend Kurzarbeit einzuführen oder den Betrieb kurzzeitig ganz zu schliessen.
Wir haben hier die wichtigsten Informationen und Formulare zum Download eingestellt oder verlinkt.
Das Wichtigste in Kürze:
– In dieser besonderen Situation setzt der Bund die Frist für die Voranmeldung von 10 Tagen auf 3 Tage herunter.
– Anspruch haben alle Mitarbeiter/innen, die in einem unbefristeten, ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, exklusiv Lernende und Lernenden gleichgestellte.
– Der Arbeitsausfall muss bestimmbar sein und die Arbeitszeit kontrollierbar.
– Mitarbeitende Ehegatten (und gleichgestellte), Gesellschafter, massgeblich finanziell Beteiligte haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung.
– Arbeitnehmende, die mit der Kurzarbeit nicht einverstanden sind, haben ebenfalls keinen Anspruch.
– Arbeitnehmende, die im Auftrag einer Temporärfirma eingesetzt werden, sind nicht Anspruchsberechtigt.
Weiterführende Informationen finden Sie im folgenden PDF des eidg. Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF:
Kurzarbeitsentschädigung
Für die Voranmeldung von Kurzarbeit und die Zustimmung können Sie folgendes PDF Voranmeldung und Zustimmung KAE herunterladen, den Link dazu finden Sie hier:
Quelle: sh.ch
Einen weiteren Artikel, den wir Ihnen gern zur Verfügung stellen möchten, stammt von BDO:
Quelle: bdo.ch