Rückreise von Arbeitnehmern aus Risikoländern

In Aktuell by Monika Bollinger

Wir haben vom kantonalen Gewerbeverband Schaffhausen einen Brief erhalten. Diesen möchten wir Ihnen nicht vorenthalten. Bitte beachten Sie auch den Link mit den aufgeführten Ländern:

„Sehr geehrte Damen und Herren
Seit dem 6. Juli 2020 besteht für Personen, die sich in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko (siehe Liste unter diesem Link) aufgehalten haben und in die Schweiz einreisen, eine Quarantänepflicht. All diese Personen sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft in die Selbstquarantäne zu begeben. Sie müssen sich während 10 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufhalten (ohne Spaziergänge).
Ausserdem sind diese Personen verpflichtet, sich innerhalb von zwei Tagen nach der Einreise bei ihrem Wohnkanton zu melden. Im Kanton Schaffhausen melden sich die Personen telefonisch bei der Corona-Hotline unter 052 632 70 01 (Kurzwahl 1).
Bitte beachten Sie, dass für Quarantäne-Massnahmen aufgrund von Auslandreisen in Risikogebiete grundsätzlich kein Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung besteht.
Wir möchten Sie als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bitten, ihre Mitarbeitenden entsprechend zu informieren und zu sensibilisieren, damit eine grenzüberschreitende Ausbreitung des Coronavirus verhindert werden kann.
Wir bitten um Kenntnisnahme.

Freundliche Grüsse
Kantonaler Gewerbeverband Schaffhausen“