Nachdem seit dem 17. März viele Geschäfte auf Anordnung des Bundesrates geschlossen bleiben müssen, gibt das Mietrecht den Mietern die Möglichkeit, eine Mietzinsherabsetzung zu verlangen, wenn das Mietobjekt nicht mehr zum „vertragsmässigen Gebrauch“ verwendet werden kann.
Wie Sie dabei vorgehen können, ist im angefügten Link zu lesen: