Neuerungen per 1. Juni 2020

In Aktuell by Monika Bollinger

Nachdem der Bundesrat am 27. Mai verschiedene Lockerungen und Öffnungen für die nächsten Wochen angekündigt hat, gibt es ab dem 1. Juni auch Anpassungen bei der Kurzarbeitsentschädigung.

So haben ab dem 1. Juni Personen in arbeitgeberähnlichen Stellungen und Lernende keinen Anspruch mehr auf Kurzarbeitsentschädigung. Zudem wird die Voranmeldefrist für Kurzarbeit wieder eingeführt.